Auslandsreisekrankenversicherung auch für Urlaube in der EU notwendig?

Der Konsumentenschutz meint dazu folgendes: „ Für Auslandsaufenthalte ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig. Auch bei Reisen in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht ( EU-Länder), wird ein notwendiger Rücktransport von der Krankenkasse nicht bezahlt. Dadurch können Ihnen hohe Kosten entstehen.

Wir empfehlen die Jahrespolizze für ambulante und stationäre Behandlungen, mit weltweiter Deckung und ohne Selbstbehalt, ab 29 EURO jährlich–à0699/17292654